
FINANZIELLE FÖRDERUNG
BILDUNGSCHECK
Mit dem "Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen" fördert die nordrheinwestfälische Landesregierung die Teilnahme an berufsfremden und berufsspezifischen Weiterbildungen. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,- Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfond. Derzeit darf man alle 2 Jahre 1 Bildungsscheck beantragen.
Voraussetzungen
- Angestelltenverhältnis: die Firma darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen (Minijob wird akzeptiert).
- Selbständigkeit (nicht länger als 5 Jahre)
- Keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Der Bildungsscheck muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns (Anfrage) oder informieren sich unter www.Bildungsscheck.nrw.de. Auch die VHS oder die IHK gibt Auskunft und stellt Bildungsschecks aus.
PRÄMIENGUTSCHEIN
Berufliche Weiterbildung mit dem Prämiengutschein heißt: Sie belegen ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues lernen, unabhängig ob berufsfremd oder berufsspezifisch. Sie bekommen die Hälfte (bis zu 500,- Euro) vom Staat dazu.
Den Prämiengutschein aus dem Fond vom Bundesministerium für Bildung und Forschung kann derzeit jedes Jahr beantragt werden.
Voraussetzungen
- Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit, mithelfender Familienangehöriger oder Berufsrückkehrer
- Sie sind erwerbstätig, dürfen aber nur maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern
- Der Prämiengutschein muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns (Anfrage) oder informieren sich unter http://www.bildungspraemie.info/de/ oder per Telefonhotline: 0800 2623 000



Heilpraktikerschule.Duesseldorf