
Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie
Voraussetzungen / Berufsbild
Das Heilpraktikergesetz sieht vor, dass neben Ärzten in Deutschland nur Heilpraktiker Krankheiten diagnostizieren und therapieren dürfen. Dieses Gesetz ist vor einigen Jahren für den Heilpraktiker Psychotherapie insofern modifiziert worden, dass er ausschließlich psychische Erkrankungen behandeln darf und das auch nur, wenn vor dem Gesundheitsamt erfolgreich eine Prüfung abgelegt wurde.
Schwerpunkt der Überprüfung sind psychotherapeutische / psychiatrische Grundkenntnisse sowie die Diagnose und Differentialdiagnose von psychischen Erkrankungen. Ein besonderer Punkt ist dabei das Erkennen von Krankheitsbildern, welche nur von Ärzten therapiert werden dürfen.
Während der Basis-Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie oder davor entscheidet sich der Heilpraktiker für mindestens ein Therapieverfahren, mit dem er später arbeiten möchte, siehe psychologische Verfahren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl Ihres Therapieverfahrens, auch wenn dieses von einer anderen Institution angeboten wird. Haben Sie bereits ein Therapieverfahren erlernt, so brauchen Sie keinen weiteren Lehrgang zu belegen.
Nach bestandener Prüfung führt der Heilpraktiker die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker Psychotherapie" und besitzt somit die Heilerlaubnis für psychische Erkrankungen. Er ist Freiberufler und Mehrwertsteuer- und Gewerbesteuer befreit.
Immer mehr Menschen suchen professionelle psychotherapeutische Begleitung. In einer Gesellschaft, in der von allen Seiten ein stetig wachsender Druck erzeugt wird, geraten immer mehr Menschen sowohl beruflich als auch privat in das Gefühl "mit dem Rücken an der Wand zu stehen". Beziehungsprobleme, Mobbing, Burn-out- Syndrom und Ängste unterschiedlicher Natur sind mit zunehmender Tendenz klassische Probleme unserer Gesellschaft.
Hier kann der Heilpraktiker Psychotherapie ohne Intervention eines diplomierten Psychologen ausgezeichnet Unterstützung und Hilfe anbieten. Je nach erlernter Methode könnte er als Coach, Paar- und Familienberater, Supervisor (unabhängiger Betrachter und Berater von außen) oder als Psychotherapeut erfolgreich tätig werden.
Prüfungsvoraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens Volksschul-/Hauptschulabschluß (Zeugniskopie)
- körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest)
- keine aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren (polizeiliches Führungszeugnis)



Heilpraktikerschule.Duesseldorf