
VORAUSSETZUNGEN / BERUFSBILD
Heilpraktiker - ein Beruf mit Zukunft
Das Heilpraktikergesetz sieht vor, dass neben Ärzten in Deutschland nur Heilpraktiker Krankheiten diagnostizieren und therapieren dürfen. Hingegen Ärzte oft klassisch schulmedizinisch arbeiten, bedient sich der Heilpraktiker alternativer Heilmethoden, die den Menschen ganzheitlich behandeln und somit das Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele in den Vordergrund stellen.
Die immer stärker wachsende Nachfrage nach alternativen Heilmethoden bietet dem Heilpraktiker gute Zukunftsaussichten, als Unternehmer erfolgreich arbeiten zu können. Voraussetzung ist das Bestehen der Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt, welches klassische schulmedizinische Fakten abfragt (siehe: Heilpraktikerausbildung-Basis). Danach oder während der Basisausbildung entscheidet sich der Heilpraktiker für ein oder mehrere Therapieverfahren, mit denen er später arbeiten möchte (siehe: Therapeutische Fachfortbildungen). Diese werden nicht vor dem Gesundheitsamt geprüft.
Nach bestandener Prüfung führt er die Berufsbezeichnung, Heilpraktiker/ in und besitzt die Heilerlaubnis für körperliche und psychische Erkrankungen. Sofern der Vertrag des Patienten Heilpraktikerleistungen mit einschließt, kann er auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker mit privaten Krankenkassen abrechnen. Er ist Freiberufler und somit Mehrwertsteuer- und Gewerbesteuer befreit.
Prüfungsvoraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens Volksschul-/Hauptschulabschluss (Zeugniskopie)
- Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest)
- Keine aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren (polizeiliches Führungszeugnis)


Heilpraktikerschule.Duesseldorf